Willkommen beim Förderverein Bewährungshilfe Köln e.V.

STIFTUNG AUSBILDUNGSBEIHILFE

Die „Stiftung Ausbildungsbeihilfen“ ist eine rechtlich unselbständige gemeinnützige Stiftung, deren Vermögen von der Deutschen Stiftung für Verbrechensverhütung und Straffälligenhilfe (DVS) treuhänderisch verwaltet wird. Sie kann aus Erträgen ihres Stiftungskapitals jährlich einige Darlehen oder Beihilfen vergeben. Die Angelegenheiten der fiduziarischen Stiftung werden durch einen Beirat wahrgenommen. „Anlaufstelle“ ist die Geschäftsstelle des Fördervereins Bewährungshilfe Köln e.V.

Zweck der Unterstiftung „Ausbildungsbeihilfen“ ist nach § 1 ihrer Satzung die finanzielle Unterstützung junger Menschen, die eine berufliche Ausbildung beabsichtigen oder durchführen, soweit ihnen hierfür weder ausreichend eigene Mittel zur Verfügung stehen, noch hinreichend öffentliche Mittel bewilligt werden können. Vorrangig soll diese Unterstützung straffällig gewordenen Menschen gewährt werden, insbesondere denjenigen, bei denen die Vollstreckung der Strafe ganz oder teilweise zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Personen, die bereits eine andere Ausbildung abgeschlossen haben, soll Unterstützung für eine weitere Ausbildung nicht gewährt werden, es sei denn, dass sie erst durch die weitere Ausbildung die für ihren Unterhalt notwendigen Einkünfte erzielen können.

Nach § 2 werden vor allem schulische, handwerkliche oder kaufmännische Ausbildungen gefördert, im Einzelfall auch solche Maßnahmen, die der Orientierung über Eignungen und Interessen oder der Vorbereitung einer Ausbildung dienen. Die Unterstützung kann auch Ausbildungsträgern institutionell oder projektgebunden im Hinblick auf die Personal- und Sachkosten der Ausbildung gewährt werden. Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse oder als – unverzinsliche – Darlehen zur Verfügung gestellt.

Anträge sollen enthalten: Angaben zu den Personalien, Einkommen und regelmäßigen Verpflichtungen der Antragsteller, Gründe, Art und Dauer der beabsichtigten Ausbildung sowie Dauer und Höhe der beantragten Förderung. Auch soll eine Erklärung beigefügt werden, dass die Förderung nicht zu einer Kürzung anderweitig gewährter öffentlichen Mittel führt.

Anträge sind schriftlich einzureichen an die:

Stiftung Ausbildungsbeihilfen
c/o Förderverein Bewährungshilfe Köln e.V.
Rupprechtstraße 9
50937 Köln